Silberhorn Blechtechnik GmbH

Hinweisgeberstelle

Die Silberhorn Blechtechnik GmbH bekennt sich zu verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Beachtung geltender nationaler sowie internationaler Regeln und Standards ist das Fundament unserer Unternehmenskultur und die Grundlage für den unternehmerischen Erfolg unseres Unternehmens.

Unsere Hinweisgeberstelle steht allen Mitarbeitenden der Silberhorn Blechtechnik GmbH und externen Dritten als zusätzlicher Kanal zur Verfügung, um auf schwerwiegende Verstöße, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftskriminalität (z.B. Korruption, Diebstahl, Veruntreuung, Geldwäsche), Menschenrechte, Diskriminierung, sexuelle Belästigung sowie Verstöße gegen das Kartellrecht oder den Datenschutz, hinzuweisen oder um Rat zu diesen Themenbereichen zu suchen. Der § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes definiert den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Als Mitarbeitende/r sollten Sie sich – wenn möglich – mit Ihren Bedenken zuerst an Personen in Ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld wenden, z.B. an Ihre Führungskraft oder die Personalleitung, gerne auch an die Geschäftsleitung.
Helfen Sie uns, die Integrität und Seriosität der Silberhorn Blechtechnik GmbH zu stärken, indem Sie Missstände mitteilen. Dafür danken wir Ihnen!

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Meldung vertraulich.

Brunn, im Februar 2024
Die Geschäftsführung

 

Verstoß melden

Sie können Hinweise telefonisch (+49 9498 90767-411), per E-Mail (hinweisgeberschutz(at)silberhorn-blt.de) oder schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz, Silberhorn Blechtechnik GmbH, Breiten-Nord 1, 93164 Brunn) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

 

Konsequenz bei Missbrauch der Meldestelle

Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten. Werden falsche Anschuldigungen oder unrichtige Informationen abgegeben, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar! Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Haben Sie Fragen?
Wir helfen gerne!